Investitionsprogramm in der Landwirtschaft für Deutschland

Ab dem 16. Januar 2023 können Sie Ihre Anträge zur Förderung einreichen. Die Anmeldlung ist bis 26.01.2023 möglich!

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur

  • exakten Wirtschaftsdüngerausbringung 
  • Anlagen zur Gülleseparation

Wir sind gelistet

Als Hersteller von:

  • Separationstechnik von flüssigen Wirtschaftsdüngern mit (mobilen) Kleinanlagen mit Pressschnecke oder Zentrifuge

7 Schritte zu Ihrer Förderung

  • Finden Sie heraus ob Sie antragsberechtigt sind
  • Finden Sie Ihr Vorhaben auf der Positivliste
  • Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Hausbank
  • Erstellen Sie online Ihren Zuschuss-Antrag.
  • Übergeben Sie diesen an Ihre Hausbank
  • Beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach positivem Bescheid
  • Erhalten Sie Ihren Zuschuss nach Hochladen der Verwendungsnachweise.

Genauere Informationen finden Sie hier oder direkt bei Ihrem zuständigen FAN Fachberater.